Mit Beschluss vom 4. Juli 2007 hat der Nationalrat eine schon im Vorfeld lautstark diskutierte Gesetzesnovelle1)) beschlossen, mit der die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einführung von mobilem digitalem terrestrischem Fernsehen, dem „Handyfernsehen“, geschaffen wurden2)). Die teilweise heftigen Diskussionen rund um die Novelle sind nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass der Innovation Handyfernsehen („Mobile-TV“) und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Möglichkeiten - ausgehend von den zuletzt erhobenen Daten in anderen, vor allem asiatischen Ländern - auch in Österreich eine große Zukunft vorausgesagt wird. Von besonderer Brisanz war einerseits die Frage der Entgeltlichkeit für Mobile-TV3)), zum anderen vor allem auch, ob der Österreichische Rundfunk (ORF) ein eigens angepasstes Mobilfernseh-Programm ausstrahlen darf.