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„Handy goes TV“:Der gesetzliche Rahmen für Mobile-TV in Österreich

RundfunkrechtRA Dr. Oliver Scherbaum, RAA Dr. Max Stefan ErtlMedien und Recht 2007/16Medien und Recht 2007, 278 Heft 5 v. 20.9.2007

Mit Beschluss vom 4. Juli 2007 hat der Nationalrat eine schon im Vorfeld lautstark diskutierte Gesetzesnovelle1)1)BGBl I. Nr. 52/2007.) beschlossen, mit der die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einführung von mobilem digitalem terrestrischem Fernsehen, dem „Handyfernsehen“, geschaffen wurden2)2)Der Testbetrieb für mobiles Fernsehen („mobile tv austria“) unter Beteiligung von ORF, mobilkom austria, Hutchison 3GAustria, Siemens AG Österreich, ORS und der Fachhochschule Salzburg endete zunächst am 30.06.2007, wird aber - wegen der positiven Ergebnisse - bis zum Ende des Jahres 2007 fortgeführt.). Die teilweise heftigen Diskussionen rund um die Novelle sind nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass der Innovation Handyfernsehen („Mobile-TV“) und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Möglichkeiten - ausgehend von den zuletzt erhobenen Daten in anderen, vor allem asiatischen Ländern - auch in Österreich eine große Zukunft vorausgesagt wird. Von besonderer Brisanz war einerseits die Frage der Entgeltlichkeit für Mobile-TV3)3)In den ersten Entwürfen war noch die Schaffung eines zwingend frei-zugänglichen kostenlosen Programmpakets vorgesehen, was vor allem den Widerstand der Mobilfunkunternehmen hervorrief.), zum anderen vor allem auch, ob der Österreichische Rundfunk (ORF) ein eigens angepasstes Mobilfernseh-Programm ausstrahlen darf.

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