OLG Wien 20.02.2007, 17 Bs 28/07b
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 21.11.2006, 91 Hv 72/05g)
§§ 34 Abs 4, 20, 13 Abs 1 MedienG
Wird eine aufgetragene Mitteilung fehlerhaft vor Beginn des Fristlaufes des § 34 Abs 4 iVm § 13 Abs 1 MedienG (z.B. bevor das Urteil zugestellt oder rechtskräftig ist) vorgenommen, ist für Ausgaben, die vor dem Fristende für eine mögliche Veröffentlichung erscheinen, keine Geldbuße zu verhängen.