VwGH 27.01.2006, 2004/04/0114 (bekämpfter Bescheid: Bundeskommunikationssenat vom 19.05.2003, 611.923/005-BKS/2003)
§ 13 Abs 9, 14 Abs 5 und 6 ORF-G 2001; § 42 Abs 2 Z 1 VwGG
1. „Product-Placement“ ist die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oderTätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen außerhalb von Werbesendungen gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung, sofern diese nicht geringfügig sind. Product-Placement ist in den Sendungen des ORF verboten, soweit nicht ein Ausnahmetatbestand gemäß § 14 Abs 5 2. und 3. Satz oder Abs 6erfüllt ist.