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Fortgesetztes Verfahren - Antrag

MedienrechtRechtsprechungDr.Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2007, 247 Heft 5 v. 20.9.2007

OLG Wien 29.05.2007, 18 Bs 118/07w
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 19.04.2007, 94 Hv 58/06x)

§ 16 MedienG

Für die Fortsetzung des (Gegendarstellungs-)Verfahrens ist ein fristgerechter Antrag gemäß § 16 Abs 1 MedienG nötig. Hat eine Partei das Verfahren mit einem entsprechenden Antrag eingeleitet, kann auch die andere Partei bei entsprechender späterer Antragstellung Rechtsvorteile erlangen, als hätte sie den Einleitungsantrag gestellt.

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