In den letzten zehn Jahren erging eine ganze Serie oberstgerichtlicher Entscheidungen, die sich mit der Frage beschäftigen, ob die Weigerung eines Filmverleih-Unternehmens, einen Kinobetreiber mit Filmen zu beliefern, einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (§ 5 Abs 1 KartG 2005) darstellt oder sonst unzulässig ist. Allen Entscheidungen ist gemeinsam, dass sie sich mit der Lieferverweigerung durch eine bestimmte FilmverleihGruppe beschäftigen, die gleichzeitig auch eine Reihe von Kinos betreibt. Ansonsten wurden in den verschiedenen Entscheidungen jedoch durchaus unterschiedliche Ansätze vertreten, welche im Folgenden dargestellt werden.