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(dt.) BGH: Veröffentlichung von Bildern prominenter Personen

PersönlichkeitsschutzRechtsprechungUniv.-Ass. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M.Medien und Recht 2007, 179 Heft 4 v. 20.8.2007

(dt.) Bundesgerichtshof,VI. Zivilsenat, Urteil vom 06.03.2007 - VI ZR 52/06 (Vorinstanzen: LG Hamburg, 01.07.2005 - 324 O 869/04; OLG Hamburg 31.01.2006 - 7 U 82/05)

§§ 22, 23 (d)KUG Art 5 Abs 1 Satz 2 Bonner Grundgesetz Art 8, 10 EMRK

1. Auch bei Personen, die unter dem Blickpunkt des zeitgeschichtlichen Ereignisses im Sinn des § 23 Abs 1 Nr 1 KUG die Verbreitung ihres Bildnisses an sich ohne ihre Einwilligung dulden müssten, ist eine Verbreitung der Abbildung nicht zulässig, wenn hierdurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden (§ 23 Abs 2 KUG).

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