A. PROBLEMSTELLUNG
I. Einleitung
Der Handel mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen hat in letzter Zeit für Aufsehen gesorgt und scheint sich als neues Geschäftsmodell zu etablieren. Die dabei grundlegenden urheberrechtlichen Fragestellungen sind nicht neu, aber bisher nicht in der Schärfe hervorgetreten. Obwohl die Anbieter solcher Lizenzen damit werben, dass ihr Modell rechtlich einwandfrei und unangreifbar sei, ist dies bei weitem nicht geklärt. Dies zeigt auch die bisher in Deutschland ergangene Judikatur, die zu diametral entgegengesetzten Ergebnissen kommt. Im Folgenden sollen der Sachverhalt dargestellt, die Rechtsprobleme herausgearbeitet und eine Lösung begründet werden.