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Der virtuelle Videorekorder - in Österreich erlaubt?**Schriftliche Fassung eines Vortrags, den der Autor am 23. März 2007 am „Arbeitskreis Urheberrecht“ in Krems a.d. Donau gehalten hat.

UrheberrechtProf. Dr. Andreas Wiebe,Medien und Recht 2007, 130 Heft 3 v. 20.6.2007

1. Einführung

Die Frage der rechtlichen Zulässigkeit des sog. „virtuellen Videorekorders“ ist eine typische Problematik des Informationsrechts. Die technische Entwicklung macht neue Geschäftsmodelle möglich, die sich einer eindeutigen Klassifizierung in die herkömmlichen Schubladen des Urheberrechts entziehen. Daraus entstehen sehr grundsätzliche Abgrenzungsfragen bei den urheberrechtlichen Verwertungsrechten. Vor deutschen Gerichten mussten die Diensteanbieter durchwegs Niederlagen einstecken.1)1)OLG Dresden, Urteil vom 28.11.2006, Az 14 U 1071/06; OLG Köln, MMR 2006, 35; LG Köln, MMR 2006, 57; LG Braunschweig, Urteil vom 7.6.2006, Az 9 O 869/06; LG München I CR 2006, 827; LG Leipzig, CR 2006, 836. Aus der Literatur vgl Dreier, FS Ullmann (2006) 37; Hofmann, MMR 2006, 73; Wiebe, CR 2007, 28.) Auch für Österreich werden entsprechende Dienste angeboten, so dass zu untersuchen ist, wie die Zulässigkeit entsprechender Angebote sich nach österreichischem Urheberrecht darstellt.

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