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EGMR: Otto Mühls „Apokalypse“ - Satire - Kunstfreiheit

PersönlichkeitsschutzRechtsprechungHon.-Prof. Dr. G. Korn, Hon.-Prof. Dr. M. WalterMedien und Recht 2007, 124 Heft 3 v. 20.6.2007

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 25.01.2007, Vereinigung Bildender Künstler gg. Österreich (Beschwerde Nr. 68354/01)

Art 10 EMRK; Art 17a StGG; § 78 UrhG

1. Das durch Art 10 Abs 1 EMRK gewährleistete Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit schützt auch diejenigen, die Werke der Kunst schaffen, aufführen, verbreiten oder ausstellen und damit zum Austausch der Meinungen und Ideen in einer demokratischen Gesellschaft beitragen.

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