OLG Wien 09.02.2007, 18 Bs 25/07v
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 28.11.2006, 091 Hv 147/06p)
§ 7a MedienG
1. Bezieht sich die Veröffentlichung auf ein Vergehen, so sind schutzwürdige Interessen des Betroffenen jedenfalls verletzt; Erwägungen dazu, ob das Fortkommen des Betroffenen durch die Veröffentlichung unverhältnismäßig beeinträchtigt wurde, können auf sich beruhen.