Die Festlegung von Entgelten durch die Regulierungsbehörde ist eine zentrale Aufgabe im Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten. Insbesondere Vorleistungsentgelte sind für die „einkaufenden“ Wettbewerber von großer Bedeutung und zwar sowohl im Verhältnis zu den Endkundentarifen von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht als auch im Vergleich zu anderen Vorleistungen, mit denen auf der Basis eines anderen Vorleistungsprodukts ähnliche Endkundenleistungen erstellt werden können. Der vorliegende Beitrag untersucht aktuell sowie für den Zeitraum ab 1998, ob die Entgeltentscheidungen der TKK „konsistent“ waren und somit allen alternativen Anbietern gleichwertige Chancen eingeräumt haben und insbesondere, ob es Probleme im Bezug auf den Abstand zwischen Vorleistungskosten und Endkundenentgelten der Telekom Austria gegeben hat.1)