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Open Source und proprietäre Software: Das Verknüpfungsproblem

UrheberrechtMarkus AndréewitchMedien und Recht 2005, 240 Heft 4 v. 20.8.2005

1. Einleitung

Es gibt mittlerweile hunderte Open Source Software(„OSS“)-Lizenzvertragstypen, unter denen OSS-Produkte verbreitet werden.1)1)S z.B. http://www.fsf.org/copyleft , http://www.opensource.org oder http://www.ifross.de . Unter zahlreichen Lizenzverträgen ist die Kombination von OSS-Produkten mit proprietärer Software unproblematisch, die solcherart entstehende neue oder erweiterte Software kann auch nach proprietären Vertriebsmodellen weiter verbreitet werden.2)2)ZB die BSD-Lizenzen, zu denen die Apache-Lizenz zählt; s http://ww.apache.org/LICENSE-1.1 . Unzweifelhaft stellt aber die GNU General Public License („GPL“), unter der etwa das Betriebssystem Linux oder das Anwendungsprogramm Open Office.org vertrieben werden, die meistverbreitete OSS-Lizenz dar.3)3)Enthalten in http://www.fsf.org . 4)4)Zuletzt Andréewitch, Risiken bei firmen und behördeninternerBearbeitung von Open Source-Software, MR 2005, 36 mwN. Deshalb sind Rechtsfragen im Zusammenhang mit der GPL in der Praxis von besonderer Bedeutung.

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