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MGM v Grokster: Haftung der Betreiber von Tauschbörsen

AktuellMedien und Recht 2005, 229 Heft 4 v. 20.8.2005

Mit dem Urteil Metro-Goldwyn-Mayer Studios Inc. v. Grokster, Ltd. ,vom 27. Juni 2005 hat der U.S. Supreme Court die umstrittene Frage der Haftung der Betreiber von Peer-to-Peer-(P2P)Tauschbörsen für die durch die Nutzer ihrer Software begangenen Urheberverletzungen zugunsten der klagenden Unterhaltungsindustrie entschieden: die Anbieter der Tauschsoftware Grokster und Gnutella hätten durch die Gratis-Verbreitung der Programme die Nutzer der Software zu massenhaften Rechtsverletzungen - illegaler Download bzw. Upload von geschützten Musikwerken und Filmen - angestiftet. Zur Beurteilung der Frage, ob Anstiftung („inducement“) durch den Produkthersteller/-verbreiter vorliegt, sind die technische Eigenart der Software, ihre Nutzungsmöglichkeiten, aber auch Marketingaspekte zu berücksichtigen. Die Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofes der U.S.A. hat weit reichende Bedeutung für P2P-Netzwerke und darüber hinaus auch für die Produzenten von Geräten der Unterhaltungsindustrie, soweit die Geräte ein Potential zur Begehung von Rechtsverletzungen haben.

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