Beim Versuch, seine Rechte an einer Domain geltend zu machen, stößt der Berechtigte häufig auf das Problem, dass die wahre Identität oder eine zustellfähige Adresse des Domain-Grabbers nicht bekannt ist. Der Berechtigte ist meist auf die in der Whois-Datenbank der Registrierungsstelle angegebene Adresse angewiesen, die jedoch nicht immer richtig ist. Eine bei Gericht eingebrachte Klage wird in so einem Fall an der Unzustellbarkeit der Klage scheitern. Anders beim Schlichtungsverfahren des WIPO Arbitration and Mediation Center:1) Dieses Verfahren, das grundsätzlich nur für die generischen Toplevel-Domains .com, .org, .net, .biz, .info und .edu vorgesehen ist2), wird auch dann durchgeführt, wenn der Versuch, den Antrag ("Complaint") zuzustellen, erfolglos verläuft.