1. Einleitung
1.1. Die Frage, ob die Benützung einer rechtswidrigen Vorlage (Raubkopie) bei der Herstellung von digitalen Kopien von Musikwerken zum eigenen Gebrauch (§ 42 Abs 4 UrhG) diesen rechtswidrig macht, ist vor allem in Bezug auf die urheberrechtliche Einordnung von Filesharing-Netzen in der österreichischen und deutschen Literatur sehr kontrovers diskutiert worden.