1. Einleitung
Zur Notwendigkeit eines besonderen datenschutzrechtlichen Rahmens für den Bereich der elektronischen Kommunikation gab es auf europäischer Ebene verschiedene Meinungen: So wurde im Zuge des interinstitutionellen Gesetzgebungsprozesses betreffend die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation1) unter anderem der Standpunkt vertreten, auf die Erlassung einer (neuen) bereichsspezifischen Datenschutzrichtlinie zugunsten eines einheitlichen datenschutzrechtlichen Rahmens überhaupt zu verzichten und eine Revision der DatenschutzRL2) unter Einbeziehung sektorieller Vorschläge vorzunehmen. Dadurch wäre es möglich, eine stärkere Kohärenz und Einheitlichkeit des Datenschutzrechts zu gewährleisten als durch eine ständige bereichsspezifische Aktualisierung und Bestandsaufnahme der Technologien.3)