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"Location Based Services" im Gefüge des Datenschutzrechts

E-CommerceDr. Klaus Kassai LL.M.Medien und Recht 2004, 433 Heft 6 v. 20.12.2004

1. Einleitung

Zur Notwendigkeit eines besonderen datenschutzrechtlichen Rahmens für den Bereich der elektronischen Kommunikation gab es auf europäischer Ebene verschiedene Meinungen: So wurde im Zuge des interinstitutionellen Gesetzgebungsprozesses betreffend die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation1)1)RL 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation), ABl 2002 L 201/37, im Folgenden EK-DSRL. unter anderem der Standpunkt vertreten, auf die Erlassung einer (neuen) bereichsspezifischen Datenschutzrichtlinie zugunsten eines einheitlichen datenschutzrechtlichen Rahmens überhaupt zu verzichten und eine Revision der DatenschutzRL2)2)RL 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, ABl 1995 L 281/31, im Folgenden DSRL. unter Einbeziehung sektorieller Vorschläge vorzunehmen. Dadurch wäre es möglich, eine stärkere Kohärenz und Einheitlichkeit des Datenschutzrechts zu gewährleisten als durch eine ständige bereichsspezifische Aktualisierung und Bestandsaufnahme der Technologien.3)3)Vgl den Ersten Bericht des Europäischen Parlaments vom 13.7.2001, A5 2001/270, 42.

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