1. Einleitung
Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vom 29.04.20041) (RL) ist bis 29.04.2006 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten der EU umzusetzen (Art 20f) und verpflichtet die Mitgliedstaaten, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen gegen Nachahmung und Produktpiraterie anzuwenden. Ziel der RL ist es, Erfinder und Schöpfer in die Lage zu versetzen, einen rechtmäßigen Gewinn aus ihren Erfindungen oder Werkschöpfungen zu ziehen2).