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Tod des Antragstellers

MedienrechtRechtsprechungMedien und Recht 2004, 394 Heft 6 v. 20.12.2004

OLG Wien 9.12.2004, 18 Bs 286/04
(Erstinstanz: LG f Strafsachen Wien 2.9.2004, 91 Hv 63/04g)

§ 46 Abs 3 StPO, § 8a Abs 1 MedienG

Hat der Privatankläger (Antragsteller) alles prozessrechtlich Relevante zur Bestrafung des Angeklagten (für den Zuspruch einer Entschädigung nach den §§ 6 ff MedienG) getan, so hat sein Tod keinen Einfluss auf das Verfahren.

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