Mit 06.12.2004 erteilte die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) der Kronehit Radio BetriebsgmbH auf Grund der Privatradiogesetz-Novelle BGBl I 2004/97 die erste Zulassung für die Veranstaltung von bundesweitem privaten Hörfunk. Die bundesweite Zulassung entsteht durch die Übertragung der Einzelzulassungen von insgesamt elf Hörfunkveranstaltern des Kronehit-Verbundes mit ihren 28 Übertragungskapazitäten an die neu gegründete Kapitalgesellschaft Kronehit Radio BetriebsgmbH. Nach der Novelle können bestehende Hörfunkveranstalter bis zum 30.04.2005 erstmals ihre Zulassungen an eine gemeinsame Gesellschaft übertragen, wenn sie damit eine technische Reichweite von mehr als 60 % der österreichischen Bevölkerung aufweisen. Die ursprünglichen Zulassungen erlöschen mit der Rechtskraft des neuen Bescheides.