vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Leistungsänderungsvorbehalt in AGB eines Kommunikationsdiensteanbieters

TelekommunikationsrechtRechtsprechungMedien und Recht 2004, 379 Heft 5 v. 20.10.2004

OGH 25.4.2004, 4 Ob 98/04x

§ 25 TKG 2003, § 28 KSchG

1. Die Klausel in AGB eines Kommunikationsdiensteanbieters, wonach dieser berechtigt ist, "den Leistungsumfang zu ändern bzw einzuschränken" ist nicht auf die Änderung allgemeiner Geschäftsbedingungen beschränkt, sondern berechtigt - wenn sie [wie im Verfahren über eine Verbandsklage nach § 28 KSchG erforderlich] im kundenfeindlichsten Sinn ausgelegt wird - auch zu Änderungen des Einzelvertrags. Solche Änderungen des Einzelvertrags sind durch § 25 TKG 2003 nicht gedeckt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!