vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bloßstellen einer Person im Wachkoma - Verbreiten in "Vereinszeitung"

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2004, 317 Heft 5 v. 20.10.2004

OLG Linz, 13.01.2004, 8 Bs 291/03
(Erstinstanz: LG Linz 1.10.2003, 24 Hv 101/03p)

§ 7 MedienG

1. Nach dem Willen des Gesetzgebers wurde der Anspruch nach § 7 MedienG in den nicht ehrenrührigen Bereich vorverlagert. Bloßstellen kann auch eine Veröffentlichung privater Angelegenheiten, die weder subjektiv noch objektiv die Gefahr einer negativen, abwertenden Einschätzung durch die Umwelt nach sich zieht. Bloßstellen iSd § 7 Abs 1 MedienG bedeutet ein (auch wertfreies) "Nackt und Hilflos-Machen".

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!