In der am 29.4.2004 in der Rechtssache C-418/01 , IMS Health GmbH & Co OHG/NDC Health GmbH & Co KG ergangenen Entscheidung stellt der EuGH unter Bezugnahme auf seine Entscheidungen in den Rechtssachen Volvo, Magill und Bronner fest, unter welchen außergewöhnlichen Umständen die Weigerung eines beherrschenden Unternehmens, eine Lizenz für die Nutzung geschützter Leistungen (hier: Datenbank) zu erteilen, ein missbräuchliches Verhalten darstellen kann.