1. Einführung
Das neue deutsche UWG ist am 8.7.2004 in Kraft getreten.1) Das bisherige UWG von 1909 war als "ausgegliedertes Deliktsrecht" bewusst fragmentarisch gehalten worden.2) Es war bestimmt durch die beiden Generalklauseln des § 1 und § 3 UWG, die die Grundlage für ein fein ausdifferenziertes System der Fallgruppenbildung durch die Rechtsprechung bildeten. Die wesentlichen Änderungen wurden ebenfalls durch die Rechtsprechung durchgeführt. Dazu gehörten vor allem die Erweiterung der Schutzzwecke von den Gewerbetreibenden auf die Allgemeinheit und die Verbraucher, die zunehmende Bedeutung des Verfassungsrechts3) sowie der zunehmende Einfluss der Rechtsprechung des EuGH, der auch zur Aufhebung von RabattG und ZugabeVO im Jahre 2001 führte.