VwGH 8.9.2004, 2001/03/0331
(angefochtener Bescheid: Telekom-Control-Kommission 30.7.2001. Z 5/01-45, Z 7/01-44)
§ 41 TKG 1997, § 59 Abs 1 AVG
Die Zusammenschaltungsentgelte stellen einen wesentlichen, das Äquivalenzgefüge bestimmenden Bestandteil einer Zusammenschaltungsanordnung dar; die Erlassung bloß eines Teilbescheides über Art und Umfang der Zusammenschaltung [und Vorbehalten der Entscheidung über die Entgelte für einen weiteren Teilbescheid] ist rechtswidrig.