OGH 25.5.2004, 4 Ob 36/04d
(Vorinstanz: OLG Wien 27.10.2003, 2 133/03y) - Firn
1. Die bekannte Marke muss - als eine Voraussetzung ihres Schutzes - einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt sein, wobei feste Prozentsätze nicht einmal im Sinne einer absoluten Untergrenze maßgeblich sind.