OGH 18.8.2004, 4 Ob 112/04f
§ 879 Abs 3 ABGB
1. Verfallsklauseln legen keine der beiderseitigen Hauptleistungspflichten fest und fallen daher nicht unter die Ausnahme von der Inhaltskontrolle im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB.
OGH 18.8.2004, 4 Ob 112/04f
§ 879 Abs 3 ABGB
1. Verfallsklauseln legen keine der beiderseitigen Hauptleistungspflichten fest und fallen daher nicht unter die Ausnahme von der Inhaltskontrolle im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB.