vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schutz der Unschuldsvermutung

MedienrechtRechtsprechungGottfried KornMedien und Recht 2004, 315 Heft 5 v. 20.10.2004

OLG Wien 16.06.2004, 17 Bs 100/04
(Erstinstanz: LG für Strafsachen Wien 9.10.2003, 095 Hv 73/03f)

§ 7b MedienG

Bei verfassungskonformer Interpretation der Begriffe "überführt oder schuldig hingestellt" des § 7b Abs 1 MedienG ist mit Blick auf die durch Art 10 EMRK garantierte Freiheit der Meinungsäußerung zu beachten, dass der einem Straffall zugrunde liegende Sachverhalt, die äußeren objektiven Umstände einer Tat, berichtbar bleiben muss. Bloß eine Gerichten vorbehaltene Wertung iS einer Lösung der Tat- oder Schuldfrage ist von § 7b MedienG verpönt. Eine objektive Schilderung des Tatherganges, der Verdachtslage und der Ermittlungsschritte, die eine wertende Präjudizierung vermeiden, ist sanktionslos möglich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!