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Zusammenschaltung betrifft "civil rights"

TelekommunikationsrechtRechtsprechungMedien und Recht 2004, 382 Heft 5 v. 20.10.2004

VwGH 8.9.2004, 2003/03/0128
(angefochtener Bescheid: Telekom-Control-Kommission 20.3.2000. Z 5/00-18)

§ 41 TKG 1997, Art 6 EMRK

1. Das Vorliegen einer "Testvereinbarung", die nur einen Zeitraum zwischen 4 Uhr und 24 Uhr abdeckt, ist keine die Zuständigkeit der Telekom-Control-Kommission ausschließende Zusammenschaltungsvereinbarung.

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