Durch die Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte erhielten nicht nur neue Telekommunikationsunternehmen Zugang zu den Märkten, es wurden auch viele, verschiedenste Informationsdienste dem Kunden angeboten. Die Telekommunikationsunternehmen stellen dafür in der Regel die notwendige Netzinfrastruktur zur Verfügung, ohne diese Informationsdienste selbst zu erbringen. Dabei zeigte die Praxis, dass gerade Telekommunikationsunternehmen für das fremde Fehlverhalten ihrer Vertragspartner in Anspruch genommen wurden. In letzter Zeit ergingen zu grundsätzlichen Haftungsfragen Entscheidungen des OGH, die als Leitfaden dienen können.