vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Spartenprogramm - "Truckerradio"

RundfunkrechtRechtsprechungMedien und Recht 2004, 291 Heft 4 v. 20.8.2004

VwGH 21.4.2004, 2002/04/0156
(bekämpfter Bescheid: BKS 30.11.2001, 611.134/003-BKS/2001)

§ 6 Abs 1 Z 1 PrR-G

1. Einer Antragstellerin für ein Spartenprogramm könnte gegenüber einem Vollprogramm im Grunde des § 6 Abs 1 Z 1 letzter Halbsatz PrR-G nur dann der Vorzug gegeben werden, wenn vor dem Hintergrund der im Versorgungsgebiet durch Privatradios gebotenen Programme von ihrem Spartenprogramm ein besonderer Beitrag zur Meinungsvielfalt zu erwarten wäre. Ein solcher besonderer Beitrag zur Meinungsvielfalt folgt allerdings weder alleine aus dem Umstand, dass sich das Programm in seinem Schwerpunkt an "Country"-Freunde und Fernfahrer richtet, noch auch alleine daraus, dass es sich von den übrigen im Versorgungsgebiet empfangbaren Programmen völlig unterscheidet. Maßgeblich ist nämlich nicht bereits die Unterschiedlichkeit der Programme, sondern vielmehr, ob vor dem Hintergrund des Gesamtangebotes der durch Privatradios im Versorgungsgebiet verbreiteten Programme vom Spartenprogramm ein Beitrag zur Vielfalt der verbreiteten Meinungen zu erwarten ist, der über ein allgemeines Maß hinausgehend als besonderer Beitrag zu werten ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!