Mit 1. August 2004 ist das vom österreichischen Gesetzgeber erlassene Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz, das Privatfernsehgesetz, das KommAustria-Gesetz und das ORF-Gesetz geändert werden sowie das Fernsehsignalgesetz aufgehoben wird1), in Kraft getreten, wodurch die bestehende Rechtslage im Rundfunkrecht umfangreich reformiert wurde. Anlass für die Reform waren einerseits die vier Richtlinien der Europäischen Union über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation2) sowie die sowohl von der mit der Vollziehung der genannten Gesetze betrauten Behörde als auch von Rundfunkbetreibern geforderten Verbesserungen. Im Folgenden sollen die wesentlichsten Änderungen durch die Novelle skizziert werden: