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Sicherheitsleistung für Zusammenschaltungsentgelte

TelekommunikationsrechtRechtsprechungMedien und Recht 2004, 220 Heft 3 v. 20.6.2004

VwGH 28.4.2004, 2002/03/0129
(bekämpfter Bescheid: Telekom-Control-Kommission 18.3.2002, Z 20/01)

§ 41 TKG 1997

1. Das Recht auf offenen Netzzugang, wie es in § 34 Abs 2 TKG [1997] in Umsetzung der RL 90/387/EWG idF RL 97/51/EG festgelegt ist, steht einer in einer Zusammenschaltungsstreitigkeit in einem Verfahren gemäß § 41 TKG [1997] - in Übereinstimmung mit der ONP-Einzelrichtlinie 97/33/EG - getroffenen Regelung über Zusammenschaltungsentgelte einschließlich deren Besicherung nicht entgegen.

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