Mehrwertdienste sind ein juristischer Dauerbrenner. Die Schlichtungsstelle der Telekom-Regulierungsbehörde RTR wurde in den letzten Jahren mit Schlichtungsverfahren überhäuft; auch die Gerichte wurden immer wieder befasst und einige interessante OGH-Entscheidungen wurden getroffen. Die RTR ist durch regulatorische Eingriffe bemüht, im Interesse des Konsumentenschutzes rigide Auflagen vorzusehen. Nach dem Erlass von Dialer-Richtlinien liegt nun der Entwurf der KEM-V (Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung) vor. Auch die Telekommunikationsunternehmen waren nicht untätig und haben sich im Grundsätzlichen auf eine gemeinsame Deklaration zur Bearbeitung von Einsprüchen bei Mehrwertdiensten geeinigt.