OLG Wien 3.11.2003, 18 Bs 164/03
(Erstinstanz: LG für Strafsachen Wien 4.3.2003, 91 Hv 50/02t)
§ 7b Abs 2 Z 5 MedienG
Bei der Wiedergabe einer gegen die Unschuldsvermutung verstoßenden Äußerung eines Dritten ist zur Beurteilung, ob das Interesse der Öffentlichkeit überwiegt, der gesamte gedankliche Inhalt der Äußerung samt der Stellung des Äußernden zu berücksichtigen.