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Urheberrechtliche Aspekte Freier Software

UrheberrechtMag. Dr. Julia KüngMedien und Recht 2004, 21 Heft 1 v. 20.2.2004

I. Einleitung

Bei "Freier Software" handelt es sich um eine im Aufstreben begriffene und ständig an Bedeutung gewinnende Art der Softwareentwicklung und -überlassung, die aus dem Wunsch vieler Programmierer heraus entstanden ist, bereits vorhandene Software an ihre Bedürfnisse anzupassen und sie verändert ebenso wie unverändert weitergeben zu dürfen. Verhindert wurde dies bei proprietärer Software technisch durch das Fehlen des Quellcodes und rechtlich durch die fehlende Erlaubnis zur Bearbeitung, Vervielfältigung und Weiterverbreitung.1)1)Metzger/Jaeger, Open Source Software und deutsches Urheberrecht, www.ifross.de . Die Entwickler von Freier/Open Source Software hingegen halten den Quellcode des entwickelten oder auch des in der Entwicklung befindlichen Programms nicht geheim, sondern sie legen diesen offen und erlauben dem Anwender, diesen zu verändern und das neue ebenso wie das ursprüngliche Programm nach Belieben weiter zu geben. Aus der Zulässigkeit, ja geradezu Erwünschtheit, das Programm zu verändern und zu verbreiten, ist die Bezeichnung "Freie Software" entstanden.2)2)Jaeger, Zwang zur Freiheit, c t 8/ 2000, 120 = www.ifross . de.

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