OGH 30.10.2003, 8 ObA 45/03f
§§ 1151ff ABGB; § 54 Abs 2 ASGG
1. Der echte Arbeitsvertrag unterscheidet sich nach herrschender Lehre und Rechtsprechung sowohl vom freien Dienstvertrag als auch vom Werkvertrag durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber.