OGH 18.2.2003, 4 Ob 38/03x
(Vorinstanz: OLG Wien 9.12.2002, 4 R 177/02g) - music-channel.cc
1. Ob ein Zeichen zur Bezeichnung bestimmter Gattungen von Waren oder Dienstleistungen im Verkehr allgemein gebräuchlich ist, ist eine Rechtsfrage, wenn zu ihrer Beurteilung die Erfahrungen des täglichen Lebens ausreichen; sie ist aber immer dann eine Tatfrage, wenn dies nicht der Fall ist.