OGH 8.7.2003, 4 Ob 153/03h
(Vorinstanz: OLG Wien 23.4.2003, 4 R 67/03g)
§§ 269, 526 ZPO
1. Durch eine einstweilige Verfügung darf keine Sachlage geschaffen werden, die im Fall eines diese Verfügung nicht rechtfertigenden Urteils nicht rückgängig gemacht werden kann.