OLG Wien 9.12.2002, 18 Bs 183/02
(Erstinstanz: LG für Strafsachen Wien 1.2.2002, 09 Hv 20006/01a)
§ 8a Abs 2, § 1 Abs 1 Z 10 1. Satz, § 2 MedienG
Bei Internetpublikationen beginnt der Fristlauf der Strafbarkeitsverjährung (§ 32 MedienG), für die Antragstellung im selbständigen Verfahren (§ 8a Abs 2 MedienG) aber auch um den Medieninhaber zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung aufzufordern (§ 11 Abs 1 Z 10 1. Satz MedienG) mit der erstmaligen Veröffentlichung (Abrufbarkeit) im Internet und verlängert sich nicht dadurch, dass die inkriminierte Veröffentlichung auch zu späteren Zeitpunkten abrufbar ist.