VO (EU) 2016/679 : Art 6 Abs 1 lit a und lit f, Art 17 Abs 3 lit d, Art 58 Abs 2 lit c und lit f
Verlangt ein (ehemaliger) Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Löschung seiner personenbezogenen Daten aus dem Online-Auftritt des Arbeitgebers, gilt eine zuvor erteilte Einwilligung mit diesem Zeitpunkt als widerrufen; eine Fortverwendung kann nicht mehr auf diese Einwilligung gestützt werden.
