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Koppelung der Online-Terminreservierung mit Duldung der Namensanzeige im Wartebereich unzulässig

Datenschutzrecht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2026/36jusIT 2026, 37 Heft 1 v. 12.2.2026

VO (EU) 2016/679 : Art 4 Z 11, Art 5 Abs 1 lit a und lit c, Art 6 Abs1 lit a, Art 7 Abs 4

DSG: § 1 Abs 1 und Abs 2

Koppelt eine Verwaltungsbehörde die Online-Terminvereinbarung für ein Amtsgeschäft an die Einwilligung, dass der Name der betroffenen Person im Wartebereich am Bildschirm angezeigt wird, obwohl diese Namensanzeige für die Leistungserbringung nicht erforderlich ist, verstößt dies gegen das Kopplungsverbot nach Art 7 Abs 4 DSGVO und verletzt das Grundrecht auf Geheimhaltung gem § 1 DSG.

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