EMRK: Art 8
Die Erhebung, Speicherung und fortdauernde Verfügbarkeit umfangreicher personenbezogener Informationen über ein oppositionelles Parteimitglied durch einen staatlichen Sicherheitsdienst stellt bereits unabhängig von einer späteren Nutzung einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens iSv Art 8 EMRK dar.
