EMRK: Art 10
ABGB: § 1330 Abs 1 und 2
Die von einer Stadtgemeinde betriebenen Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche von Ärzt:innen vorgenommen werden, auf einer eigens dafür eingerichteten Website (hier <babycaust.de>) als "Tötungs-KZs", "Tötungskliniken" oder "Hinrichtungsstätten" zu bezeichnen, vermittelt aus Sicht des unbefangenen Durchschnittsadressaten den unwahren Vorwurf, dort würden in systematischer, an NS-Verbrechen erinnernder Weise Menschen getötet; es handelt sich daher um ehrenrührige und kreditschädigende Tatsachenbehauptungen iSv § 1330 Abs 1 und 2 ABGB, die nicht vom Schutzbereich des Art 10 MRK erfasst sind.

