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Bagatellschäden nach Datenschutzverstoß ersatztauglich

Datenschutzrecht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2024/24jusIT 2024, 37 Heft 1 v. 29.2.2024

VO (EU) 2016/679 : Art 82 Abs 1

DSG: § 29 Abs 1

Art 82 DSGVO erlaubt keine nationale Regelung oder Rechtspraxis, die eine "Bagatellgrenze" für einen durch einen Verstoß gegen diese Verordnung verursachten immateriellen Schaden vorsieht.

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