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EuGH: Die Verarbeitung sensibler Daten erfordert die Berücksichtigung von Art 6 und Art 9 DSGVO; der verschuldensabhängige Schadenersatz nach Art 82 DSGVO hat nur eine Ausgleichsfunktion

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Michael CepicjusIT 2024/22jusIT 2024, 35 Heft 1 v. 29.2.2024

VO (EU) 2016/679 : Art 6 Abs 1, Art 9 Abs 1, Abs 2 lit h, Abs 3 und Abs 4, Art 82 Abs 1

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