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Keine Berichtigung bei sachlicher Bedeutungsgleichheit

Datenschutzrecht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2023/124jusIT 2023, 250 Heft 6 v. 19.12.2023

VO (EU) 2016/679 : Art 5, 16

PassV: § 6a Abs 2 Z5

Bloße bedeutungsgleiche Korrekturen der Schreibweise von Namen, die in den maschinenlesbaren Zeilen eines Reisepasses mit "ss" statt "ß" aufscheinen, sind dem Recht des Betroffenen auf Berichtigung nach Art 16 iVm Art 5 Abs 1 lit d DSGVO nicht zugänglich.

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