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Zeitpunkt des Zugangs einer E-Mail-Erklärung im B2B-Bereich

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2023/84jusIT 2023, 191 Heft 5 v. 30.10.2023

BGB: § 130 Abs 1, §§ 145, 147 Abs 2, § 779

dZPO: § 540 Abs 1 Satz 1 Nr 1

Wird eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt, ist sie dem Empfänger grds in diesem Zeitpunkt zugegangen. Dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, ist für den Zugang nicht erforderlich.

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