Der österreichische Gesetzgeber hat mit dem am 14. 7. 2023 in Kraft getretenen Virtuellen Gesellschafterversammlungen-Gesetz (VirtGesG), BGBl I 79/2023, die Möglichkeit geschaffen, virtuelle Hauptversammlungen dauerhaft durchzuführen. Dieses Gesetz folgt auf das außer Kraft getretene COVID-19-GesG, welches die Durchführung virtueller Hauptversammlungen lediglich befristet während der Corona-Pandemie ermöglicht hat.