Der digitale Videorekorder beschäftigt schon seit fast zwei Jahrzehnten die forensische Rechtspraxis in Deutschland,1 Europa2 und Österreich.3 Es erscheint angebracht - auch angesichts der geänderten Rezeptionsgewohnheiten der Endkund:innen - die urheberrechtliche Privatkopie und mögliche Vergütungsmodelle zu bewerten und Erreichtes zu sichern.