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OGH: Verwendungs- und Rechnungslegungsansprüche der Stadt Wien gegen Airbnb

IT-Recht JudikaturZivilrechtBearbeiter: Stefan Horn/Thomas Rainer SchmittjusIT 2023/27jusIT 2023, 58 Heft 2 v. 4.5.2023

ABGB: §§ 523, 1039, 1041

UWG: §§ 2, 14

Zwischen einer Stadt, die Wohnungen vermietet, und einer Online-Plattform, über die befristete Verträge zur Nutzung von Unterkünften inklusive der städtischen Wohnungen gebucht werden können, besteht hinsichtlich der städtischen Wohnungen ein Ad-hoc-Wettbewerbsverhältnis, weil sich die jeweiligen Kundenkreise überschneiden.

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